ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE PATENSCHAFTSVEREINBARUNG (AGB)

  • Die Patin/der Pate ist eine Person, eine Institution oder eine Unternehmung, welche sich bereit erklärt, mittels einer einmaligen, bzw. regelmässigen finanziellen Beteiligung den Erhalt, die Pflege und Nachzucht einer oder mehrerer Medizinalpflanzen des TCM-Gartens in Wädenswil zu unterstützen.
  • Die Patin/der Pate wird namentlich direkt neben der Pflanze auf dem Beschriftungsschild erwähnt.
  • Nach erfolgter Zahlung erhält die Patin/der Pate eine Bestätigung seiner Unterstützung in Form einer Patenschaftsurkunde für die gebuchte Zeit.
  • Die von den Paten geleisteten Beiträge fliessen in einen Erhaltungsfonds, von welchem die Entwicklungskosten und der laufende Unterhalt gedeckt werden.
  • Der Pate wird nicht Eigentümer der Pflanze und darf weder die Pflanze als Ganzes, noch Teile davon (Blüten, Zweige, Früchte) beanspruchen.
  • Die ZHAW darf das Geld des Fonds nicht für andere Aufgaben als die Erhaltung und Pflege des TCM-Medizinalgartens verwenden.
  • Nach der Anmeldung für eine Patenschaft erhält der Pate eine Rechnung. Jedes gebuchte Jahr wird separat, jeweils im Januar in Rechnung gestellt. Die Rechnungen werden nach 30 Tagen zur Zahlung fällig.
  • Im Falle einer Auflösung des TCM Gartens verliert die Patin/der Pate umgehend jede Verpflichtung zu weiteren Zahlungen in den betroffenen Fonds, worüber der betroffene Pate informiert wird.
  • Die Dauer des Patenschaftsvertrags beläuft sich auf die Anzahl gebuchter Jahre. Der Vertrag erneuert sich automatisch von Jahr zu Jahr, bis die gebuchte Anzahl Jahre abgelaufen sind.
  • Der Vertrag endet mit Ablauf der gebuchten Anzahl Jahre.
  • Bereits geleistete Zahlungen können in keinem Fall zurückgefordert werden.